Für jede Zuwiderhandlung dieser Platzordnung sind Euro 10,-- an die Vereinskasse zu zahlen.
Der Vorstand
Das Vereinsgelände darf nur von gesunden Hunden betreten werden.
Kranke Hunde sind dem Vereinsgelände fernzuhalten.
Impfpässe sind dem Vorstand bzw. dem Ausbilder vorzulegen.
Die Impfpässe der Hunde von Mitgliedern sind bei Fälligkeit unaufgefordert vorzulegen. Bei Nichteinhaltung erfolgt eine Platzsperre des Hundes.